* Erlaubt sind Pflanzenschutzmittel die der EU-Bio-Verordnung oder den Kriterien des „Natur im Garten“ Gütesiegels entsprechen
Wildsträucher, Wiese, Zulassen von Wildwuchs, Wildes Eck, Sonderstandorte (feucht, trocken), Laubbäume, Blumen und blühende Stauden. In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.
Komposthaufen, Nützlingsunterkünfte, Regenwassernutzung, umweltfreundliche Materialwahl, Mulchen, Gemüsebeete, Kräutergarten, Obstgarten und Beerensträucher, Mischkultur/Fruchtfolge/Gründüngung
In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.
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