* Erlaubt sind Pflanzenschutzmittel die der EU-Bio-Verordnung oder den Kriterien des „Natur im Garten“ Gütesiegels entsprechen
Wildsträucher, Wiese, Zulassen von Wildwuchs, Wildes Eck, Sonderstandorte (feucht, trocken), Laubbäume, Blumen und blühende Stauden. In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.
Komposthaufen, Nützlingsunterkünfte, Regenwassernutzung, umweltfreundliche Materialwahl, Mulchen, Gemüsebeete, Kräutergarten, Obstgarten und Beerensträucher, Mischkultur/Fruchtfolge/Gründüngung
In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.
Die Auszeichnung wird Ihnen im Rahmen einer Gartenbesichtigung, bei Einhaltung der erforderlichen Kriterien, gemeinsam mit einer Urkunde verliehen.
Um die uns entstehenden Kosten für eine Zertifizierung zu decken, fällt eine Gebühr von 100€ an (incl. der Emailleplakette). Für Mitglieder im Kreisverband Lauterbach (Jahresbeitrag 10€) beträgt diese 80€. Dafür erhalten Sie einen Spendenbeleg.
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