Die Kriterien der Bewegung „Natur im Garten“ im Überblick

Kernkriterien (müssen alle erfüllt werden):

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide*
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger
  • Verzicht auf Torf

* Erlaubt sind Pflanzenschutzmittel die der EU-Bio-Verordnung oder den Kriterien des „Natur im Garten“ Gütesiegels entsprechen

Naturgartenelemente

 Wildsträucher, Wiese, Zulassen von Wildwuchs, Wildes Eck, Sonderstandorte (feucht, trocken), Laubbäume, Blumen und blühende Stauden. In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.

Ökologische Bewirtschaftung

Komposthaufen, Nützlingsunterkünfte, Regenwassernutzung, umweltfreundliche Materialwahl, Mulchen, Gemüsebeete, Kräutergarten, Obstgarten und Beerensträucher, Mischkultur/Fruchtfolge/Gründüngung

In einer Urkunde werden diese Kriterien und Elemente je nach Ausprägung und Qualität eingetragen.

 

So kommen Sie zu Ihrer „Natur im Garten“ Plakette

Die Auszeichnung wird Ihnen im Rahmen einer Gartenbesichtigung, bei Einhaltung der erforderlichen Kriterien, gemeinsam mit einer Urkunde verliehen.

 

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Was genau sollte ein "NATUR IM GARTEN" Garten erfüllen? Hier mehr.
Willkommen im Garten Folder 2019 Neue CI
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Kontakt finden Sie hier:

 

 

KREISVERBAND LAUTERBACH
zur Förderung des Obstbaues, der Garten- und Landschaftspflege e.V.

Horst Türke | Erlenweg 1 | 36358 Herbstein

info@kv-lauterbach.de

VR 3575 Gießen